Friseure ab 1. März 2021 wieder geöffnet

Seit dem 1. März 2021 dürfen Friseure in Deutschland wieder ihre Salons öffnen. Daher beliefert unser Lesezirkel wieder seine zahlreichen Kunden aus dem Friseurhandwerk mit Zeitschriften.

Die Auslage von Zeitschriften ist weiterhin in Friseursalons erlaubt. Sie dürfen den Kunden unter den bisherigen Hygieneschutzmaßnamen (Einhaltung von Handhygiene und Tragen eines zulässigen Mund-Nasen-Schutzes) angeboten werden.

Kunden müssen bereits beim Betreten des Salons ihre Hände desinfizieren und auch die FFP2-Maske ist verpflichtend. Es bestehen somit keine zusätzlichen Vorgaben beim Anbieten von Zeitschriften. 

Es sind weiterhin keine Infektionen über das Berühren von Oberflächen bekannt. Führende Virologen in Deutschland bestätigen uns, dass die gedruckte Zeitschrift als Virus-Transporteur zu vernachlässigen ist.

Angebliche Zeitschriftenverbote sind falsch und beruhen auf veralteten Vorgaben der Berufsgesnossenschaft mit Stand vom Mai 2020. Auch ein Tragen von Handschuhen ist nicht verpflichtend.

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