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Welfen-Verlag übernimmt Lesezirkel-Standort

Tradition aus Weingarten, regionale Stärke und ein klares Bekenntnis

Zum 01. Juli 2026 übernimmt die Welfen-Verlag A. Gerstmayer GmbH & Co. KG die Belieferungsrechte der Kundinnen und Kunden des bisherigen Lesezirkels Albert Daffner mit Sitz in Emmendingen. Am bisherigen Standort entsteht künftig die neue Betriebsstätte „Der Lesezirkel, Zweigniederlassung der Welfen-Verlag A. Gerstmayer GmbH & Co. KG“. Der Welfen-Verlag Lesezirkel wurde bereits 1927 von Albert Gerstmayer in Weingarten gegründet. Was einst mit der persönlichen Auslieferung von Lesemappen per Fahrrad begann, entwickelte sich zu einem der prägenden Lesezirkelbetriebe der Region. Im kommenden Jahr feiert die Unternehmensgruppe ihr 100-jähriges Bestehen – und setzt mit der Übernahme in Emmendingen zugleich ein deutliches Zeichen für die Zukunft des Lesezirkels innerhalb der Unternehmensgruppe.

Studie zur Nutzung von Printzeitschriften

Bemerkenswerte Daten für das Lesezirkel-Angebot

Die digitale Welt ist schnelllebig und entwickelt sich stets weiter. Doch welchen Platz nimmt dabei die Mediengattung Print ein? RTL Data hat diese Frage mit einer groß angelegten Multi-Methoden-Gattungsstudie ergründet. Was bei den Ergebnissen besonderes beeindruckt: Auch die Generation Z liebt Zeitschriften und schätzt das Medium Print als wichtige Informationsquelle. Die gängige Annahme "Junge Leute würden keine Zeitschriften lesen und nur Zeit am Smartphone verbringen" ist also weit gefehlt! Aber lesen Sie selbst...

86 Prozent der Grundschulkinder nutzen Zeitschriften

Beeindruckende Ergebnisse des Kids-Medien-Kompass 2022

Allgemeinläufig gilt "Der Nachwuchs sitzt nur noch vor Smartphone und PC". Doch der Stuttgarter Kindermedienverlag Blue Ocean Entertainment beweist mit seiner Studie 'Kids-Medien-Kompass' erneut das Gegenteil. Die Untersuchung belegt einmal mehr die hohe Wertschätzung, die Kinder Zeitschriften entgegenbringen. Rund 86 Prozent der Grundschüler lesen Kindermagazine, 37 Prozent davon mindestens wöchentlich. Das weit verbreitete Bild vom zufrieden vor dem Bildschirm hockenden Kind, stellt sich als völlig falsch heraus.

Belieferung von Bibliotheken mit Lesemappen ist erlaubt

OLG Nürnberg schafft Rechtssicherheit für Bibliotheken.

Der Bezug von Lesezirkel-Zeitschriften zur Auslage in öffentlichen Bibliotheken ist ausnahmslos erlaubt. Das hat das OLG Nürnberg in seinem aktuellen Urteil (Az.: 3 U 3129/19) entschieden. Auch der Verbleib einzelner Miet-Zeitschriften im Bibliotheksbestand sei im konkreten Einzelfall zulässig. Zwar müssten die Zeitschriften auch wieder abgeholt werden, aber nur in dem Fall, in dem ein Verlag dem längerfristigen Verbleib der Zeitschriften in Bibliotheken nicht zugestimmt hat und wenn die betreffende Zeitschrift zum Zeitpunkt der Abholung in der Bibliothek sei. Damit gibt es für Bibliotheken weiterhin keine juristischen Probleme beim Bezug von Lesezirkel-Zeitschriften.